Für die Inanspruchnahme von Zuschüssen zu Nachwuchswerbemaßnahmen ist mindestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme ein formloser Antrag beim bbw zu stellen. Dieser muss folgende Angaben beinhalten:
- eine Beschreibung der geplanten Maßnahme mit Nennung von Dauer und Zielgruppe
- eine Aufstellung der insgesamt zu erwartenden Kosten mit Angaben über die zu erbringenden Eigenmittel und ggf. über die Zuwendungen Dritter. Hierbei ist zu beachten, dass Personalkosten nicht geltend gemacht werden können.
Nach Prüfung der Unterlagen durch das bbw erhält der Antragsteller einen Bescheid, in dem ggf. die bewilligte Fördersumme genannt wird. Nach Durchführung der Maßnahme sind dem bbw alle relevanten Belege vorzulegen. Anschließend kann die bewilligte Summe ausgezahlt werden.