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Betriebe, die die tarifliche Ausbildungsvergütung gezahlt haben und deren Auszubildende die Gesellenprüfung bestanden haben, können einen Teil ihrer Beiträge zur Berufsausbildung vom bbw erstattet bekommen. Die Erstattungssumme pro Auszubildenden wird für das Jahr 2023 zu Beginn des zweiten Quartals in 2024 ermittelt und kommt anschließend zur Auszahlung.

Es besteht die Möglichkeit, nach bestandener Zwischenprüfung des Auszubildenden eine Teilzahlung der Erstattung zu beantragen. Diese beträgt 800,- Euro. Wurde von der 20%igen Absenkungsmöglichkeit der Auszubildendenvergütung nach Beantragung und Genehmigung Gebrauch gemacht, dann beträgt die Teilzahlung entsprechend 640,- EURO.

Genauere Hinweise u. a. zu den Bedingungen und Fristen finden Sie im Infoblatt sowie im Antragsformular.

Infoblatt

Durchführungsrichtlinie

Antragsformular auf Teilzahlung

Antragsformular Anteilige Erstattung

Kontakt

Berufsbildungswerk
des Steinmetz- und
Bildhauerhandwerks e.V.

Parkstr. 22
65189 Wiesbaden

Tel: 0611 97712-0
> Fax: 0611 97712-30
info[at]bbw-steinmetz.de

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