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Ausbildende Arbeitgeber sind verpflichtet, neu eingestellte Auszubildende zeitnah über das Meldewesen der Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks VVaG (ZVK) anzumelden. Dies erfolgt über das Online-Meldeportal der ZVK oder mittels DATEV-Software.

ZVK

Parallel melden die Arbeitgeber neu eingestellte Auszubildende in der für sie zuständigen Berufsschule an. Die Organisation des Berufsschulbesuchs fällt nicht in die Zuständigkeit der des bbw. Informationen zum Thema Berufsschule können auch bei den Ausbildungsberatern der örtlichen Handwerkskammern eingeholt werden. 

Nachdem die Anmeldung bei der ZVK erfolgt ist, wird das vorausgefüllte Formular „Anmeldung zur überbetrieblichen Ausbildung im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk“ an die ausbildenden Betriebe verschickt. Diese ergänzen die fehlenden Angaben und senden die Anmeldung zusammen mit einer Kopie des Ausbildungsvertrages zurück an das bbw/die ZVK.

Das bbw/die ZVK legt für die Lehrlinge ein Arbeitnehmerkonto an und übermittelt den überbetrieblichen Bildungszentren die erforderlichen Informationen.

Die überbetrieblichen Zentren verschicken Einladungen zu den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung an die Betriebe inklusive aller nötigen Informationen u. a. zu Zeit, Dauer, Unterbringung.

Anmeldung zur überbetrieblichen Ausbildung

Titel AnmeldungÜLU

Kontakt

Berufsbildungswerk
des Steinmetz- und
Bildhauerhandwerks e.V.

Parkstr. 22
65189 Wiesbaden

Tel: 0611 97712-0
> Fax: 0611 97712-30
info[at]bbw-steinmetz.de

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