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Azubivergütung

 

Es ist ein positives Signal an den Nachwuchs und ein wichtiges Zeichen für die Zukunftsfähigkeit des Berufs. Die Tarifvertragsparteien Bundesverband Deutscher Steinmetze und IG BAU haben auf Grundlage des aktuell geltenden Azubivergütungsvertrages, der bundesweit (außer für Sachsen) gilt, Allgemeinverbindlichkeit (AVE) beantragt. Der Tarifausschuss hat am 11. Juli 2024 eine Genehmigung für die AVE ab 1. August 2024 erteilt.

Was bedeutet das genau?

Ab dem 1. August müssen bundesweit (außer das Bundesland Sachsen) alle Ausbildungsbetriebe im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk die vereinbarte Azubivergütung zahlen – egal, ob sie Mitglied in einer Innung sind oder nicht:

1. Lehrjahr 925 €

2. Lehrjahr 1.025 €

3. Lehrjahr 1.175 €

Hinweis: Die neuen Ausbildungsvergütungen gelten für das gesamte Bundesgebiet mit Ausnahme des Bundeslandes Sachsen. Zugleich enthält der Tarifvertrag eine Öffnungsklausel für Arbeitgeber, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen oder betrieblichen Situation diese Vergütungssteigerungen nicht umsetzen können. Mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien können sie eine maximal 20%-ige Absenkung beantragen, um auch weiterhin Nachwuchs auszubilden zu können.

 

 

 

 

Kontakt

Berufsbildungswerk
des Steinmetz- und
Bildhauerhandwerks e.V.

Parkstr. 22
65189 Wiesbaden

Tel: 0611 97712-0
> Fax: 0611 97712-30
info[at]bbw-steinmetz.de

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